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iFamZ 1, Februar 2016, Seite 45

Standards für die Tätigkeit der Familiengerichtshilfe

Organisatorische und inhaltliche Qualitätssicherung

Terezia Stuhl und Ulrike Toyooka

Im konsolidierten Erlass zur FamGHi vom , BMJ-V319.00/0065-III 4/2015, hat das BMJ die Standards für die Tätigkeit der FamGHi und Besuchsmittlung veröffentlicht. Der folgende Beitrag skizziert die Entwicklung der FamGHi; daran anschließend sind die Standards für die Tätigkeit der FamGHi in der Kurzfassung des vom BMJ herausgegebenen Handbuchs samt vorangestellten Übersichtstabellen abgedruckt.

I. Modellprojekt Familiengerichtshilfe

Im Jahr 2012 startete das Modellprojekt der FamGHi an vier Standorten, mit Februar 2013 wurde die FamGHi im Gesetz verankert (§§ 106a bis 106c AußStrG idF KindNamRÄG 2013, BGBl I 2013/15); es folgte der stufenweise Ausbau, der mit Juli 2014 abgeschlossen wurde. Seit über einem Jahr besteht daher die FamGHi bundesweit an 19 Standorten und kann von allen Bezirksgerichten beauftragt werden.

II. Standards zum Ablauf

Sowohl den organisatorischen Anlaufschwierigkeiten als auch der inhaltlichen Qualitätssicherung hat sich das BMJ zwischenzeitlich gewidmet. In einem ersten Schritt wurden die Standards zum Ablauf, beginnend bei der Auftragserteilung durch das Gericht über die Arbeit mit den Familien und die Einbeziehung der Parteienvertreter bis hin zur Berichterstattung, er...

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