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iFamZ 1, Februar 2016, Seite 40

Die gerichtliche Zustimmung zum Verkauf einer Liegenschaft durch den Verlassenschaftskurator

iFamZ 2016/37

§ 785 ABGB

1. Die Genehmigungsfähigkeit von Handlungen des Verlassenschaftskurators richtet sich nicht nach § 810 ABGB, sondern nach § 167 Abs 3 ABGB in sinngemäßer Anwendung.

2. Bei der Verwertung von Verlassenschaftsvermögen durch den Verlassenschaftskurator ist im Zweifel eine restriktive Handhabung geboten, da diese Entscheidung letztlich den Erben überlassen werden soll.

Der 1928 geborene Erblasser hinterließ seine Ehefrau M P und die vier Söhne M, Hel, Her und W P. In seinen letztwilligen Anordnungen vom 26. und bestimmte er den Sohn M zum „Alleineigentümer des Hofs“. Hauptbestandteil des Nachlassvermögens ist die Liegenschaft (…), ein „geschlossener Hof“ iSd § 1 Tiroler HöfeG, zu dem ua die Grundstücke 803/1 und 918/1 (jeweils Feld/Wiese) gehören.

Mit den Ladungen zu den für den und den anberaumten Tagsatzungen setzte der Gerichtskommissär den potenziellen Erben eine vierwöchige Frist zur Abgabe der Erbantrittserklärungen, wobei er auf die Rechtsfolgen des § 157 Abs 3 AußStrG hinwies und weitere Belehrungen beifügte. W P erklärte am , sich am weiteren Verfahren nicht beteiligen zu wollen.

Am legte der Gerichtskommissär dem Erstgericht den Akt zur Bestellung eines Verlassenschaftskurators vor. Seinem Ber...

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