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Bestellung eines Rechtsanwalts statt einer Familienangehörigen
iFamZ 2016/23
Es liegt keine zu korrigierende Fehlbeurteilung vor, wenn anstelle der Tochter der Betroffenen ein Rechtsanwalt zum Sachwalter bestellt wurde, weil die Tochter trotz mehrfacher Ladung zur Erörterung der Rechnungslegung wegen einer im Raum stehenden Interessenkollision nicht bei Gericht erschienen war. Der Verlässlichkeit einer Person im Kontakt mit Behörden und insb mit dem Pflegschaftsgericht kommt hohe Bedeutung zu, weil ohne ihre Mitwirkung die gerichtliche Kontrolle der dem Sachwalter obliegenden Verwaltung der Vermögensangelegenheiten des Betroffenen nicht wahrgenommen werden kann.
Die am geborene Betroffene ist seit 2010 besachwaltet. Nach Ordnung und Abschluss der juristischen Problemfelder in ihrem Vermögen enthob das Erstgericht mit Beschluss vom Rechtsanwalt Dr. G seines Amtes als Sachwalter und bestellte die Tochter der Betroffenen zur neuen Sachwalterin für alle Angelegenheiten. Nachdem es in der Folge zur erheblichen Verminderung des Vermögens der Betroffenen gekommen war und die Tochter wiederholt eine Kooperationsbereitschaft mit dem Pflegschaftsgericht vermissen ließ, enthob das Erstgericht mit Beschluss vom die Tochter ihres Amtes und...