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Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung eines Kaufvertrages – Amtshaftung
iFamZ 2016/20
§ 275 ABGB; § 49 Abs 1 Geo
Der betroffenen Person, die des Gebrauchs der Vernunft nicht gänzlich beraubt und deswegen geschäftsunfähig ist, steht bei Uneinigkeit zwischen ihr und dem Sachwalter über eine Maßnahme, die der Genehmigung des Pflegschaftsgerichts bedarf, ein eigenes Rekursrecht gegen eine dem Willen des Sachwalters folgende gerichtliche Entscheidung zu. Das Sachwalterschaftsgericht hat in diesem Fall die Verpflichtung, den Genehmigungsbeschluss auch dem Betroffenen zuzustellen.
Der Schutzzweck der Bestimmungen über die sachwalterschaftsgerichtliche Genehmigung eines Kaufvertrags erfasst nicht auch den Vertragspartner des Betroffenen. Der Vertragspartner ist jedoch Schutzobjekt einer (unrichtig) erteilten Rechtskraftbestätigung über die sachwalterschaftsgerichtliche Genehmigung des Kaufvertrags, da er einer mit Rechtskraftbestätigung versehenen Ausfertigung des Beschlusses für die Einverleibung seines Eigentumsrechts bedarf. Hat er im Vertrauen auf die Rechtskraft des später abgeänderten Beschlusses belastende Vermögensdispositionen getroffen, so haftet der beklagte Rechtsträger für den daraus entstandenen Schaden, wenn die Rechtskraftbestätigung infolg...