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Unfall im verpflichtenden Kindergartenjahr: Keine Amtshaftung der den Kindergarten betreibenden Gemeinde
iFamZ 2016/19
§ 1 AHG
Der damals sechsjährige Kläger verletzte sich beim Turnen im Kindergarten. In seiner vor einem Bezirksgericht erhobenen Schadenersatzklage gegen die den Kindergarten betreibenden Gemeinde warf er der Kindergartenpädagogin einen Verstoß gegen die Aufsichtspflicht vor. Die beklagte Gemeinde wandte die Unzuständigkeit des angerufenen Bezirksgerichts ein; beim geltend gemachten Anspruch handle es sich um einen Amtshaftungsanspruch, weil der Kindergartenbesuch im Rahmen der Besuchspflicht nach § 13b Vbg Kindergartengesetz (KGG) – im Jahr vor Beginn der Schulpflicht – stattgefunden habe. Dafür sei gemäß § 9 Abs 1 AHG das Landesgericht zuständig.
Das Erstgericht sprach seine sachliche Unzuständigkeit aus und wies die Klage zurück, weil es die Kindergartenpädagogin als Organ iSd § 1 AHG einstufte. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung.
Der OGH teilte diese Ansicht nicht. Er hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und trug dem Erstgericht die neuerliche Entscheidung unter Abstandnahme vom herangezogenen Zurückweisungsgrund auf.
(…) 4.3. Der charakterisierende Schwerpunkt liegt auch im verpflichtenden Kindergartenjahr vor Beginn der Schulpflicht i...