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Höhe des Kindesunterhalts bei hoher Betreuung durch den geldunterhaltspflichtigen Vater
iFamZ 2016/4
(…) 5. Ab wann von gleichwertigen Betreuungsleistungen der Eltern die Rede sein kann, ist angesichts der Vielfalt familiärer Lebens- und Betreuungsmodelle gleichfalls nicht mit einem starren Prozentsatz festzulegen.
Die vom Rekursgericht zitierte Entscheidung , iFamZ 2013/88, 131 = EF-Z 2013/115, 173 (Gitschthaler), enthält (unter Berufung auf Gitschthaler, Der gesetzliche Unterhaltsanspruch von Kindern gegen ihre Eltern, ÖRPfl 2012, H2, 14 [21]) die Aussage, eine etwa gleichteilige Betreuung liege schon dann vor, wenn kein Elternteil mindestens zwei Drittel der Betreuung durchführt (vgl auch , EF-Z 2012/163, 272 [Gitschthaler] = iFamZ 2012/206, 283). In diesem Fall sei nicht mehr mit prozentuellen Abschlägen für die zusätzlichen Besuchstage vorzugehen, sondern das „betreuungsrechtliche Unterhaltsmodell“ mit der Konsequenz anzuwenden, dass nur bei erheblich unterschiedlichem Elterneinkommen Ausgleichszahlungen in Betracht kämen. Während der OGH in der zitierten Entscheidung von „mindestens zwei Dritteln“ der Gesamtbetreuungszeit spricht, schlägt der als Beleg zitierte Aufsatz von Gitschthaler die Anwe...