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Die Interessen des Begünstigten als „Torwächter“ in der Privatstiftung
Gesetzliche Informationsrechte von Begünstigten stellen eine wesentliche Grundlage für die Ausübung von Kontrolle und Einfluss in der Privatstiftung dar und gewinnen insbesondere in der Zeit nach dem Ableben der steuernden Stiftergeneration und bei Streit zwischen Begünstigtenstämmen an Bedeutung. Für den persönlichen Geltungsbereich der gesetzlichen Informationsrechte sowie in weiterer Folge der gesetzlichen Unvereinbarkeitsregelungen wird eine normzweckorientierte Richtungsbestimmung vorgenommen: Das Kontroll- und das Einflussinteresse des Begünstigten dienen als „Torwächter“ für die Anwendung der gesetzlichen Einflussrechte und -beschränkungen und ermöglichen deren sachgerechte Zuordnung an begünstigte Personen.
I. Begünstigte als Teil der Foundation Governance
Die Privatstiftung unterscheidet sich wegen des Fehlens von Eigentümern und der Verselbständigung des Stiftungsvermögens von Gesellschaften, in denen die Gesellschafter als Eigentümer Einflussrechte ausüben und über die sorgfaltsgemäße Verwaltung des Gesellschaftsvermögens und die Leitung der Gesellschaft wachen. Als formal „eigentümerloses Vermögen“ wird die Privatstiftung von einem strukturell angelegten „Kontrolldefizit“ geprägt. Diese Gestaltung verlangt daher nach einem behutsam ausbalancierten System von Kontrollmechanismen, die den Ausgleich der Interessen aller Beteiligten sowie die effektive Kontrolle einer pflichtgemäßen Verwaltung des Stiftungsvermögens und der Leitung der Privatstiftung in Erfüllung des Stiftungszwecks und der Vorgaben in der Stiftungserklärung gewährleisten (Foundation Governance).