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iFamZ 3, Juni 2015, Seite 117

Schadenersatz bei Kontaktrechtsvereitelung?

iFamZ 2015/92

§§ 159, 1295 ABGB

Der von der Mutter getrennt lebende Vater sah die Tochter ihre ersten zwei Lebensjahre regelmäßig zwei- bis dreimal pro Woche. Dann hatte die Mutter aufgrund des Verhaltens ihrer Tochter den Verdacht, dass der Vater das Kind sexuell missbrauchen könnte. Das Kinderschutzzentrum riet der Mutter, Vater und Tochter nicht alleine zu lassen. Die nächsten eineinhalb Jahre gab es de facto keine Besuchskontakte (auch keine begleiteten); sie wurden meist von der Mutter abgesagt. Der Kläger begehrt nun Schmerzengeld, weil er erhebliche psychische Belastungen erlitten habe. Nach den Gutachten erhärtete sich der Missbrauchsverdacht nicht; das Strafverfahren wurde eingestellt; eine krankheitswertige Gesundheitsbeeinträchtigung erlitt der Kläger nicht.

(…) § 159 ABGB (früher § 145b ABGB) dient zwar in erster Linie dem Schutz des Kindeswohls, aber auch jener Personen, deren im Familienrecht begründete, auch absolut geschützte Rechtsstellung durch ein missbilligtes Verhalten beeinträchtigt wird (4 Ob 8/11x). Verhaltenspflichten, die sich aus dem Schutz des Eltern-Kind-Verhältnisses ergeben, schützen also auch den anderen Elternteil; deren schuldhafte Verletzung kann daher zu Schade...

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