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Das „i“ in iFamZ bedeutet nicht „international“ – oder doch ein bisschen?
Überwältigende Vielfalt allenthalben
Zehn Jahre iFamZ sind ein guter Anlass für einen Rückblick auf zehn Jahre Entwicklung des internationalen Familienrechts in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Allein die inzwischen in Kraft getretenen Verordnungen, Übereinkommen und – ja, auch – nationalen Gesetze zeigen eine Dynamik, die man je nach Standpunkt als beeindruckend oder beängstigend sehen kann. Nennen wir es einfach „überwältigend“.
I. Elterliche Verantwortung
Seit 2007 ist für Österreich insb das Haager Kinderschutzübereinkommen in Kraft getreten. Dazu fanden sich wichtige Aufsätze in der iFamZ. Die Entwicklung der Rsp zur VO Brüssel IIa und zum HKÜ wurde in den letzten zehn Jahren einigermaßen vollständig in der iFamZ dokumentiert, auch wo es galt, HKÜ oder KSÜ und VO Brüssel IIa voneinander abzugrenzen. Die neuer Rsp – seit 2011 in der Hand eines einzigen, spezialisierten Senats des OGH – ist auch nicht frei von – teils überraschenden – Innovationen, zB zur Widerrechtlichkeitsbescheinigung, zur tatsächlichen Ausübung des Sorgerechts oder zur Zurückweisungsbefugnis von Anträgen. Was noch aussteht, ist eine reflektierte Interpretation des § 162 Abs 2 ABGB dazu, ob der Hauptaufenthaltselternteil bei Umzug ins Ausland einen Sorgerechtsbru...