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Ernstliche Gefährdung
iFamZ 2015/63
§ 3 UbG
Die Unterbringung eines Kranken, der aufgrund seiner paranoiden Schizophrenie bereits eine körperliche Attacke gegen seine Mutter führte, wobei ohne Behandlung im Rahmen der Unterbringung weitere solche Attacken zu befürchten sind, ist zulässig. Der OGH hat mehrfach dargelegt, dass auch dann eine Fremdgefährdung zu bejahen ist, wenn der Kranke zwar noch keine gefährdenden Handlungen gesetzt hat, aber eine derart massive Erkrankung vorliegt, dass aufgrund der subjektiven Wahrnehmung des Kranken jederzeit schwerwiegende Verletzungen befürchtet werden müssen (vgl RIS-Justiz RS0075921).