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Österreich und das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Ausgewählte Aspekte des „Innsbrucker Fakultätsgutachtens“
Der vorliegende Beitrag fasst Aspekte des von der Innsbrucker Rechtswissenschaftlichen Fakultät erstellten „Gutachtens über die aus dem UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erwachsenden Verpflichtungen Österreichs“ zusammen. Behandelt werden der Rechtsquellencharakter des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention; UN-BRK), seine völker-, europa- und staatsrechtlichen Implikationen, seine Interpretation sowie die Bereiche „Bauen“, „Rechts- und Handlungsfähigkeit“, „Selbstbestimmtes Leben“, „Inklusive Bildung“ und „Arbeit“.
I. Ein erster Überblick
Im vorliegenden Beitrag möchten wir zumindest einen Grobüberblick über die behandelten Bereiche bieten. Der überwiegende Teil des Gutachtens wurde bereits im Februar 2014 abgeschlossen, sodass grundsätzlich davon auszugehen ist, dass spätere Entwicklungen in Judikatur, Literatur und Gesetzgebung nicht berücksichtigt wurden. Wir werden aber aktuelle Zusatzbemerkungen einfließen lassen.
Das Gutachten gliedert sich in vier Hauptteile:
Im ersten Kapitel werden allgemeine Hintergründe der UN-BRK behandelt.
Das zweite Kapitel widmet sich den völker-, europa- und verfassu...