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iFamZ 2, April 2015, Seite 52

Der Ministerialentwurf zur Reform des Erbrechts im Überblick

Änderungen im gesetzlichen Erbrecht, Testamentsrecht und Pflichtteilsrecht – Umsetzung der EU-Erbrechtsverordnung

Ulrich Pesendorfer

Die Reform des Erbrechts hat lange auf sich warten lassen. Nun liegt ein Ministerialentwurf zum Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 vor. Rund 350 Paragrafen und sieben Hauptstücke des ABGB sollen neu gefasst werden. Die Begutachtungsfrist endet mit . Das geplante Inkrafttreten ist der bzw der (EuErbVO-Begleitregelungen). Dieser Beitrag skizziert nur die wichtigsten Änderungen im Überblick.

I. Allgemeines

A. Sprachliche Anpassung

Großteils stammen die erbrechtlichen Bestimmungen des AGBG aus dem Jahr 1811. Sie sollen laut Entwurf moderat an die moderne Sprache angepasst werden, damit auch die rechtsunkundige Bevölkerung das Gesetz (wieder) besser verstehen kann. Noterben werden etwa zu Pflichtteilsberechtigten und die Nacherbschaft ersetzt die fideikommissarische Substitution.

B. Entschlackung

Das Erbrecht ist – entsprechend seiner früheren Bedeutung – zT sehr detailreich geregelt. Es soll daher etwa nicht zu regeln sein, was im Zweifel unter einer „Equipage“ zu verstehen ist. Einige Bestimmungen sollen folglich aufgehoben werden.

C. Kodifizierung der gesicherten Rechtsprechung und Lehre

Im Gesetz soll die (von der Lehre gebilligte) Fortentwicklung der 200-jährigen Rsp in wichtigen Punkten nachvo...

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