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Unterhaltsvorschussrichtsätze und Familienbeihilfe für 2015
Mit Erlass v , BMJ-Z4.589/0016-I1/2014, hat das BMJ die Höhe der Unterhaltsvorschussrichtsätze und der Familienbeihilfe ab bekanntgegeben.
I. Unterhaltsvorschuss: Richtsätze
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monatlicher Höchstbetrag nach § 6 Abs 1 UVG | 570,14 Euro |
bis 6 Jahre (§ 6 Abs 2 Z 1 UVG; 35 %) | 200,00 Euro |
6 bis 14 Jahre (§ 6 Abs 2 Z 2 UVG; 50 %) | 286,00 Euro |
14 bis 18 Jahre (§ 6 Abs 2 Z 3 UVG; 65 %) | 371,00 Euro |
II. Familienbeihilfe
Nach § 8 Abs 2 FLAG beträgt die Familienbeihilfe seit für jedes Kind monatlich 109,70 Euro; sie erhöht sich für jedes Kind ab Beginn des Kalendermonats, in dem dieses das dritte Lebensjahr vollendet, um monatlich 7,60 Euro; sie erhöht sich weiters für jedes Kind ab Beginn des Kalendermonats, in dem dieses das zehnte Lebensjahr vollendet, um monatlich 18,90 Euro.