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iFamZ 5, Oktober 2014, Seite 263

Familienvermögensplanung nach schweizerischem Recht

Ehe- und Erbrecht und familienrechtliche Bindungen

Margareta Baddeley

Im folgenden Beitrag werden schematisch die für die Vermögensplanung wichtigsten Merkmale des schweizerischen Ehe-, eingetragenen Partnerschafts- und Erbrechts sowie die daraus resultierenden hauptsächlichen Planungsmöglichkeiten und -beschränkungen dargestellt. Die Lage der inoffiziellen Lebensgemeinschaften wird einbezogen, und Steuer- sowie international-privatrechtliche Fragen werden gelegentlich gestreift. Insgesamt ist das Schweizer Privatrecht planungsfreundlich.

I. Allgemeines zur Vermögensplanung mittels und innerhalb des Schweizer Rechts

Personen-, Familien-, Sachen-, Vertrags- und Gesellschaftsrecht, wie auch das IPR, sind ausschließlich Bundeskompetenz; auf diesen Gebieten gelten die gleichen Bestimmungen für die gesamte Schweiz. Das für die Vermögensplanung auch wichtige Steuerrecht ist zT Bundes-, zT kantonale Kompetenz.

Die Rechtsgebiete, auf die sich dieser Beitrag konzentriert, sind hauptsächlich im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Die Vielfalt von Möglichkeiten zur Vermögensplanung, die das Ehe- und das Erbrecht bieten, entstammen Rechtsinstituten mehrerer den Landessprachen entsprechender Rechtssysteme, insb des römischen Rechts, des napoleonischen Code civil und der...

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