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Die Erbrechtspraxis bleibt, aber der Autor wechselt
Aus der Erbrechtspraxis des Dr. T. wird die Erbrechtspraxis des Dr. M.
Mit großem Interesse habe ich über die letzten Jahre hinweg stets die „Erbrechtspraxis des Dr. T.“ genießen dürfen. HR Dr. Wilhelm Tschugguel, Präsident des LG Korneuburg, skizzierte regelmäßig – trotz meiner intensiven Befassung mit dem Themenbereich – überraschende Konstellationen, die dem einschlägig befassten Juristen Denkanstöße gaben. Großartig war dabei nicht nur der Umstand, dass Dr. Tschugguel diese Fälle mit der Leserschaft teilte, sondern es waren insb seine durchdachten und pfiffigen Lösungsvorschläge bzw Anregungen für den Praktiker.
Für mich war es daher einerseits enttäuschend, als ich von seinem (in Anbetracht der Vielzahl seiner verdienstvollen Tätigkeiten durchaus nachvollziehbaren) Rückzug aus der iFamZ erfuhr, andererseits fühle ich mich als namhaft gemachter Nachfolger in höchstem Maße geehrt. Die Art und Weise der Aufbereitung durch Dr. Tschugguel und das damit verbundene hohe Interesse bei der Leserschaft haben den Linde Verlag, das iFamZ-Herausgeberteam rund um Schriftleiter Dr. Peter Barth und mich auch dazu bewogen, die bewährte Rubrik in dieser Form beizubehalten. Ich freue mich, in Hinkunft „aus der Erbrechtspraxis des Dr. M.“ berichten zu dürfen, und hof...