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Überprüfung der Sachwalterbestellung nach dem Tod des Betroffenen
iFamZ 2014/23
Durch den Tod des Betroffenen ist die Sachwalterschaft und damit die gesetzliche Vertretung durch den bestellten Sachwalter gem § 278 Abs 2 ABGB kraft Gesetzes erloschen. Danach liegt kein rechtlich anzuerkennendes Bedürfnis irgendeines Beteiligten mehr vor, die Entscheidung über die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters oder die Auswahl der geeigneten Person zu überprüfen.