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Aktuelle Entwicklungen im Betreuungs- und Heimrecht in Deutschland
Gesetz zur betreuungsrechtlichen Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen – Verbesserung der Patientenrechte
Im Rahmen meiner Korrespondententätigkeit für die iFamZ berichte ich über aktuelle Entwicklungen im Betreuungs- und Heimrecht in Deutschland. Im Jahr 2013 gab es eine Reihe an diesbezüglich relevanten Gesetzesänderungen sowie reichhaltige unter- und höchstinstanzliche Judikatur zu verzeichnen. – Ein Folgebeitrag wird sich mit Aktuellem und Wissenswertem aus den anderen Bereichen des Familienrechts befassen.
I. Betreuungsrecht
A. Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen
1. Neufassung des § 1906 BGB
Die Änderung der Rsp des BGH bewirkte, dass der Gesetzgeber, um dem Mangel einer gesetzlichen Grundlage abzuhelfen, ein Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme auf den Weg brachte, das am in dBGBl I 2013, 266, verkündet wurde und, mit Ausnahme einer Änderung des Rechtspflegergesetzes, am in Kraft getreten ist. Im Zuge dessen wurde § 1906 BGB geändert. Er lautet jetzt (Änderungen kursiv):
§ 1906 BGB
„Genehmigung des Betreuungsgerichts bei der Unterbringung
(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur zulässig, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, weil
auf Grund eine...