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Gewöhnlicher Aufenthalt und Beschäftigung des Vaters in Österreich begründen keinen Anspruch eines in Ungarn lebenden Kindes auf österreichische Unterhaltsvorschüsse
iFamZ 2014/8
Das von § 2 Abs 1 UVG aufgestellte Erfordernis des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes in Österreich führt nicht zu einer Diskriminierung eines in Ungarn aufhältigen Kindes mit ungarischer Staatsangehörigkeit: Ein Kind mit österreichischer Staatsangehörigkeit in der gleichen Situation (mit gewöhnlichem Aufenthalt in Ungarn) wird nämlich nicht anders behandelt.