Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Auswirkungen des Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013 auf die Bevorschussungsfähigkeit von Unterhaltsforderungen
Was bewirken die Änderungen beim Pflegekindergeld und bei der Krisenunterbringung?
Auf den ersten Blick mutet es ungewöhnlich bis seltsam an, dass ein Landesausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilferecht Auswirkungen auf die Bevorschussungsfähigkeit von gesetzlichen Unterhaltsforderungen nach dem UVG haben kann. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich aber, dass dies sehr wohl möglich ist und im Bereich des § 2 Abs 2 Z 2 UVG durch das Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz (WKJHG) 2013 auch bewirkt wird. Im folgenden Beitrag werden die Auswirkungen der Änderungen beim Pflegekindergeld für nahe Verwandte des Kindes und bei der Krisenunterbringung von Kindern auf die Bevorschussungsfähigkeit nach dem UVG untersucht und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.
I. Pflegekindergeld für nahe Verwandte
A. Rechtsanspruch naher Angehöriger auf Pflegekindergeld
Nach der früheren Rechtslage bestand nach § 27 Abs 6 Wr JWG 1990 für bestimmte nahe Angehörige des Kindes und Personen, die vom Gericht mit der Obsorge im Bereich der Pflege und Erziehung betraut wurden, kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Pflegeelterngeld. Daraus hat der OGH zutreffend abgeleitet, dass die Gewährung von Pflegeelterngeld nach dieser Bestimmung der Gewährung von Unterhaltsvorschüssen für das Kind nicht entgegensteht, weil bloß freiw...