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iFamZ 5, Oktober 2013, Seite 255

Besonderheiten der Ausstellung einer Amtsbestätigung bei Wohnungseigentum von Partnern im Todesfall

iFamZ 2013/195

§ 14 Abs 1 Z 1 und 5 WEG, § 182 Abs 3 AußStrG

Weder für den Zuwachs nach § 14 Abs 1 Z 1 WEG noch für die Ausstellung einer Amtsbestätigung nach § 14 Abs 1 Z 5 iVm § 182 Abs 3 AußStrG ist die Zustimmung der Erben erforderlich.

Der Erblasser und seine Ehefrau waren Eigentümer je eines halben Mindestanteils einer Liegenschaft (Reihenhaus) verbunden mit gemeinsamem Wohnungseigentum. Die Witwe beantragte die Übernahme des Anteils des Verstorbenen am Mindestanteil der Liegenschaft und die Ausstellung einer entsprechenden Amtsbestätigung. Der Sohn sprach sich gegen die Ausstellung einer Amtsbestätigung aus und verwies darauf, dass zuvor der Übernahmspreis festzusetzen und an die Verlassenschaft zu leisten sei.

Das Erstgericht stellte antragsgemäß die Amtsbestätigung aus. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Sohnes nicht Folge und verwies darauf, dass sich der Rechtsübergang des halben Mindestanteils des Erblassers gem § 14 Abs 1 Z 1 WEG bereits mit dem Erbfall vollziehe und die gem § 182 Abs 3 AußStrG verlangte Zustimmung im Fall dieses speziellen Eigentumserwerbs nicht erforderlich sei. Der ordentliche Revisionsrekurs wurde unter Hinweis auf fehlende Rsp des OGH zu dieser Frage zugelassen.

S. 256 Der OGH erkannte den ordentlichen Revisionsrekurs des erblasserischen Sohnes...

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