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iFamZ 5, Oktober 2013, Seite 249

Umfang der Vertretungsbefugnis der Patientenanwaltschaft

iFamZ 2013/184

§ 14 UbG

Die gem § 14 Abs 1 UbG ex lege bestehende Vertretungsbefugnis des Patientenanwalts umfasst nicht die Einbringung einer Maßnahmenbeschwerde gegen die Verbringung in die Anstalt.

(…) Maßgebend für die Rechtslage, die zum Zeitpunkt dieser Verfahrenshandlung gegolten hat, ist (zufolge § 42 Abs 3 UbG idF der Nov BGBl I 2010/18) das UbG idF BGBl I 1997/12. (…)

Nach den unstrittigen (…) Feststellungen der belangten Behörde wurde für die Bf (…) gem § 268 ABGB ein Sachwalter bestellt, der gem § 268 Abs 1 und 3 Z 2 ABGB ua mit der Vertretung der Beschwerdeführerin vor Behörden und Gerichten und mit der Besorgung von Angelegenheiten der medizinischen Heilbehandlung betraut wurde. Unstrittig ist weiters, dass die Bf am von Organen der Bezirkshauptmannschaft, gestützt auf § 8 UbG, in eine Anstalt iSd § 2 UbG gebracht wurde.

In rechtlicher Hinsicht strittig ist, ob die Patientenanwältin ex lege (Anm: folglich auch ohne Vollmacht der Sachwalterin, die ua für die Vertretung vor Behörden und Gerichten bestellt wurde), nämlich gem § 14 Abs 1 UbG, befugt war, gegen diese Verbringung der Bf in die Anstalt im Namen der Beschwerdeführerin Maßnahmenbeschwerde beim UVS gem Art 129a Abs 1 Z. 2 B-VG iVm § 67a Abs 1 Z 2 AVG zu erheben.

(…) Richtig ist...

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