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Unzulässigkeit des Revisionsrekurses
iFamZ 2013/178
§ 62 Abs 2 Z 1 AußStrG schließt einen Revisionsrekurs „über den Kostenpunkt“ aus. Darunter fallen auch alle Entscheidungen über die Kosten eines Sachwalters und dessen Belohnung oder Entschädigung. Die Unzulässigkeit bezieht sich auch auf rein formale Entscheidungen der zweiten Instanz, mit denen etwa ein Rechtsmittel gegen eine Kostenentscheidung des Erstgerichts wegen Verspätung zurückgewiesen wurde.