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Voraussetzungen für einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
iFamZ 2013/173
Eine Rechtsanwältin, die am auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichtet hat, hat nach der Geburt ihres Kindes am keinen Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld, weil sie in den letzten sechs Kalendermonaten unmittelbar vor der Geburt nicht durchgehend einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgegangen ist.