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Rechtliches Gehör im Rekurs gegen einstweilige Sachwalterbestellung
iFamZ 2013/52
Der Anfechtungsgrund der Verletzung des rechtlichen Gehörs iSd § 58 Abs 1 Z 1 AußStrG kann nur dann zur Aufhebung der Entscheidung führen, wenn er zum Nachteil des Rechtsmittelwerbers ausschlagen könnte.
Bringt die Betroffene vor, dass ihr weder der Clearingbericht noch die schriftliche Anregung der Sachwalterschaft S. 94 bekannt seien, ist ihr rechtliches Gehör dann nicht verletzt, wenn das Rekursgericht diese zwar im Zuge der Darstellung der Aktenlage wiedergab, seine Entscheidung aber nicht darauf stützte.