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iFamZ 5, September 2012, Seite 265

Keine Unterbringung wegen bloßer Behandlungsbedürftigkeit

iFamZ 2012/188

§§ 3 Z 1, 32a UbG

LG Salzburg , 21 R 189/12h

Gefahren, die erst durch die Umstände der zwangsweisen Einlieferung oder durch die Unterbringung selbst hervorgerufen werden, sind in die Gefahrenbeurteilung nicht einzubeziehen. Eine Unterbringung wegen bloßer Behandlungsbedürftigkeit ist – nach wie vor – ausgeschlossen; daran hat auch § 32a UbG nichts geändert.

Rubrik betreut von: Michael Ganner
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