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iFamZ 5, September 2012, Seite 263

Rechtsmittelbefugnis bei der Umbestellung

iFamZ 2012/181

§§ 2 Abs 1 Z 3, 127 AußStrG

Der bisherige Sachwalter kann gegen eine Umbestellung nur im Namen der betroffenen Person, nicht aber im eigenen Namen ein Rechtsmittel erheben. Dies gilt auch für den Verfahrenssachwalter.

Rubrik betreut von: Martin Schauer/Felicitas Parapatits
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