Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kein Auftrag an allein obsorgeberechtigte Mutter, dem Vater für Ausübung des Besuchsrechts E-Card des Kindes zu übergeben
iFamZ 2012/174
1. Ausschließlich die obsorgeberechtigte Mutter ist berechtigt, die Einwilligung zu medizinischen Behandlungen der im Jahr 2003 geborenen Minderjährigen zu erteilen (Barth in Fenyves/Kerschner/Vonkilch, Klang, ABGB3, § 146 Rz 3).
2. Ärzte und Krankenanstalten sind verpflichtet, auch ohne Einwilligung der Mutter und ohne Vorlage einer E-Card eine medizinische Behandlung vorzunehmen, wenn die Behandlung so dringend notwendig ist, dass der mit der Einholung der Einwilligung oder der Zustimmung verbundene Aufschub das Leben des Kindes gefährden würde oder mit der Gefahr einer schweren Schädigung der Gesundheit verbunden wäre (§ 146c Abs 3 ABGB).
3. Der Vater sieht das Problem darin, dass eine medizinische Behandlung der Minderjährigen bei Ausübung des Wochenendbesuchsrechts trotz Zustimmung der Mutter nicht erfolgen könne, wenn die Mutter an einem anderen Ort wohne oder selbst verreist sei. Erkranke die Minderjährige am Wochenende, ohne dass es sich um einen Notfall iSd § 146c Abs 3 ABGB handle, müsste die Mutter dem Vater die E-Card erst überbringen, um einen Arztbesuch des besuchsberechtigten Vaters mit der Minderjährigen zu ermöglichen.
Allerdings ist als bekannt vorauszusetzen, ...