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iFamZ 5, September 2012, Seite 239

Beschränkung der Obsorge (hier des JWT) durch gerichtliche Auftragserteilung nur bei Kindeswohlgefährdung

iFamZ 2012/173

§§ 176 Abs 1, 215 Abs 1 ABGB

Der JWT verfügte schon am wegen Gefahr im Verzug gem § 215 Abs 1 zweiter Satz ABGB die Fremdunterbringung des damals fünf Monate alten Mädchens und stellte beim Erstgericht den Antrag, ihn gem § 176 ABGB mit der Obsorge für das Kind zur Gänze zu betrauen. Begründet wurde dies im Wesentlichen damit, die Eltern befänden sich seit mehr als drei Jahren in einer von vielen Konflikten und Trennungen gekennzeichneten Beziehung mit laufenden Schwierigkeiten auch während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Das gemeinsame Wohnen der Eltern sei bereits zweimal versucht worden, aber jedes Mal aufgrund heftiger Konflikte gescheitert. Der Vater gelte seit mehreren Jahren als Konsument von Suchtmitteln; dadurch sei auch die Mutter immer wieder mit dem Konsum von Suchtmitteln in Berührung gekommen. Von der Jugendwohlfahrt sei bereits Mitte März 2011 zur Absicherung des Wohls des Kindes die Maßnahme der Unterstützung der Erziehung durch sozialpädagogische Betreuung durch eine Familienhebamme gewährt worden. Am habe die Mutter angegeben, vorerst weiterhin in ihrem Elternhaus wohnen zu bleiben. Am habe die Großmutter den JWT informiert, dass die Mutter bei ihr ausgezogen sei. Na...

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