zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 5, September 2012, Seite 234

Kein Entfall der Geldunterhaltspflicht des Vaters durch (behauptete) hohe Besuchsrechtskosten

iFamZ 2012/167

§ 140 ABGB

Der 12-jährige M wohnt bei seiner Mutter im westlichen Niederösterreich. Der in den Niederlanden wohnende Vater, den keine weiteren Sorgepflichten treffen, erzielt als Selbständiger ein durchschnittliches Nettoeinkommen von monatlich 1.750 Euro. Er verpflichtete sich zur Zahlung eines vorläufigen Unterhaltsbetrags von 150 Euro monatlich. Ihm steht ein einmal im Monat auszuübendes Besuchsrecht im Ausmaß von acht Tagen zu. Die Parteien vereinbarten, dass das überdurchschnittliche Ausmaß des Besuchsrechts bei der Unterhaltsbemessung durch einen 10%igen Abzug zu berücksichtigen sei.

M begehrte zuletzt die Festsetzung des monatlichen Unterhalts mit 250 Euro von bis , mit 285 Euro von bis und mit 315 Euro ab .

Der Vater wendete zunächst ein, mit der Mutter vereinbart zu haben, die Pflege und Erziehung mit ihr gemeinsam zu bestreiten und kein Geld für den Unterhalt voneinander zu verlangen. Das habe in den Niederlanden auch funktioniert, bis die Mutter mit dem gemeinsamen Sohn und einer weiteren Tochter im September 2004 nach Österreich gezogen sei. Zur Einhaltung der Vereinbarung habe er in der Nähe von deren Haus eine Wohnung gemietet. Er habe durch die Rei...

Daten werden geladen...