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iFamZ 5, September 2012, Seite 223

Aufhebung der alleinigen Obsorge der Mutter für uneheliche Kinder

iFamZ 2012/161

§ 166 1. Satz ABGB, Art 14 iVm Art 8 EMRK

1. § 166 erster Satz ABGB, wonach „mit der Obsorge für das uneheliche Kind die Mutter alleine betraut“ ist, wird mit als verfassungswidrig aufgehoben.

2. Für sich genommen ist die Bestimmung zwar verfassungskonform. Da aber keine gerichtliche Überprüfung eröffnet ist, die es dem Vater ermöglicht, die Obsorge unter Berücksichtigung des Kindeswohls auch ohne Zustimmung der Mutter zu erlangen, liegt eine sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung des Vaters eines unehelichen Kindes sowohl gegenüber der Mutter dieses Kindes als auch gegenüber Vätern ehelicher Kinder vor.

Die Eltern einer 2006 unehelich geborenen Minderjährigen führten bis März 2009 eine Lebensgemeinschaft. Ende 2009 beantragte der Vater die Übertragung der alleinigen Obsorge für die Tochter, weil die Mutter das Wohl des Kindes massiv gefährde. Das BG wies im Mai den Antrag des Vaters ab, da – wie ein Gutachten ergeben habe – bei einer Beibehaltung der bestehenden Obsorgeverhältnisse eine Gefährdung des Kindeswohls nicht erkennbar sei. In seinem Rekurs gegen diesen Beschluss beantragt der Vater unter Verweis auf das Urteil des EGMR im Fall Sporer gg Österreich, die Entscheidung d...

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