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Other People’s Money – Schwerpunkt: Vermögensverwaltung
Vermögensverwaltung im Familienrecht ist traditionell ein Thema des Kindschaftsrechts. Dies zeigt sich schon daran, dass die Vermögensverwaltung (§§ 229 ff ABGB) in kindschaftsrechtlichem Kontext geregelt ist und die entsprechenden Bestimmungen den Titel „Anlegung von Mündelgeld“ tragen. Allerdings hält sich das Vermögen des Kindes, für dessen Verwaltung primär die Eltern und hilfsweise andere gesetzliche Vertreter zuständig sind, in den allermeisten Fällen in einem recht überschaubaren Umfang. Da gibt es ein Sparbuch, auf das von den Eltern oder anderen Verwandten gelegentlich bestimmte Beträge eingezahlt werden; da mag es ein paar Goldmünzen geben, die dem Kind als Taufgeschenk zugewendet wurden. Größere Vermögenswerte sind bei den meisten Kindern nicht vorhanden. Bei den Fällen, in denen ein Kind, zB durch eine Erbschaft oder – was freilich zumeist eine tragische Ursache hat – durch die Leistung von Schmerzengeld, zu einem größeren Vermögen gelangt, handelt es sich um ganz seltene Ausnahmen.
Dagegen rückt das Thema der Vermögensverwaltung verstärkt in das Blickfeld der Sachwalterschaft. Dies hat zwei Ursachen: Erstens hat sich die Sachwalterschaft wegen der gestiegenen Lebenserwartung und der ...