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Anrechnung des fiktiven Mietwerts beim Ehegattenunterhalt
iFamZ 2012/152
Der fiktive Mietwert einer dem Unterhaltsberechtigten vom Unterhaltsverpflichteten überlassenen Ehewohnung ist wegen der damit verbundenen Verminderung des Unterhaltsbedarfs ganz oder teilweise als Naturalunterhalt anzurechnen. Steht die Wohnung im Miteigentum der Ehegatten, ist die fiktive Mietersparnis im Ausmaß der Mieteigentumsanteile zu berücksichtigen.
Nach stRsp des OGH ist der fiktive Mietwert einer dem Unterhaltsberechtigten vom Unterhaltsverpflichteten überlassenen Eigentumswohnung wegen der damit verbundenen Verminderung des Unterhaltsbedarfs ganz oder teilweise als Naturalunterhalt anzurechnen (siehe 4 Ob 42/10w, EF-Z 2010/133 mwN). Dieser Grundsatz gilt sowohl im Kindes- als auch im Ehegattenunterhaltsrecht (vgl 6 Ob 5/08s, EF-Z 2008/83 [Deixler-Hübner]). Steht die Wohnung im Mieteigentum der Ehegatten, ist die fiktive Mietersparnis im Ausmaß der Miteigentumsanteile zu berücksichtigen (4 Ob 142/06w, SZ 2006/144).
Die in einzelnen Entscheidungen vom 2. Senat des OGH vertretene Auffassung, aus dem bloßen Miteigentum lasse sich noch kein Anspruch auf Anrechnung eines fiktiven Mietzinses als Naturalunterhalt ableiten (2 Ob 39/08m, iFamZ 2009/7; 2...