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iFamZ 4, Juli 2012, Seite 185

Sachwalterentschädigung

iFamZ 2012/138

§ 62 Abs 2 Z 1 AußStrG

Der gegen die Bestimmung des Aufwandersatzes und der Entschädigung des Sachwalters erhobene Revisionsrekurs ist gem § 62 Abs 2 Z 1 AußStrG jedenfalls unzulässig, da er den Kostenpunkt betrifft.

Rubrik betreut von: Martin Schauer/Felicitas Parapatits
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