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Notwendigkeit der Sachwalterbestellung
iFamZ 2012/136
§ 268 Abs 2 Satz 2 ABGB, § 62 Abs 1 AußStrG
Ob und in welchem Umfang die Bestellung eines Sachwalters zu erfolgen hat, ist stets eine Frage des Einzelfalls.
(…) Nach den Feststellungen der Vorinstanzen ist der Betroffene, der bei seinen sonstigen finanziellen Angelegenheiten Unterstützung durch Dritte benötigt und erhält, nicht in der Lage, Schriftliches selbständig zu lesen und eigenständig den inhaltlichen Zweck und Sinn zu erfassen; er ist für sich allein nicht imstande, seine Erbansprüche in den Verlassenschaftsverfahren nach seinen Geschwistern geltend zu machen und diese beiden Verfahren ausreichend zu überdenken. (...)
Diese Tatsachengrundlage wird im Revisionsrekurs nicht in Frage gestellt. Die begehrte Zusatzfeststellung, dass er von einem Nachbarn bei der Erledigung der laufenden Verlassenschaftsverfahren unterstützt werde, ist – wie noch zu zeigen sein wird – rechtlich nicht von ausschlaggebender Bedeutung.
Soweit sich der Revisionsrekurswerber auf die Anwendbarkeit der „Subsidiaritätsklausel“ bzw darauf beruft, dass die Bestellung eines Sachwalters insoweit unzulässig ist, als seine Angelegenheiten von bestimmten ihm nahestehenden Personen oder Institutionen besorgt werden können (§ 268 Abs 2 Satz 1 ABGB), n...