SWK-Spezial Baurecht und Baurechtswohnungseigentum im Abgabenrecht
1. Aufl. 2019
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XIII. Pflichtenkollision?
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Notare und Anwälte haben eine zentrale Funktion bei Grundstücksveräußerungen, Baurechtseinräumungen und Übertragungen von Baurechtswohnungseigentum: Veräußerer und Erwerber benötigen eine umfassende Beratung im Zivil- und Abgabenrecht.
Die Selbstberechnung der
Grunderwerbsteuer,
ImmoESt und
Eintragungsgebühr
kann durch eine Kooperation mit Steuerberatern erleichtert werden: Die Frage, ob im konkreten Einzelfall ImmoESt, GrESt und Eintragungsgebühr nach dem Gesetz oder S. 62nach einer für eine Partei günstigeren Auffassung des BMF zu erklären ist, führt nur auf den ersten Blick zu einer Pflichtenkollision: Wird zB an Altvermögen mit 86 % fiktiven Anschaffungskosten nach § 30 Abs 4 EStG ein Baurecht eingeräumt, so wird mit der ImmoESt-SVZ nach § 30b EStG eine Grundstücksveräußerung erklärt und nach § 119 BAO offen gelegt.
Räumt zB eine Gemeinde ein Baurecht ein, so kann im Anschluss an Rz 6622 EStR 2000 eine nicht ertragsteuerbare Vermietung durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts erklärt werden: Werden nur GrESt und Eintragungsgebühr elektronisch erklärt, wird der Finanzverwaltung offengelegt, dass keine ImmoESt einbehalten wird.
Ob die Finanzgerichtsbarkeit (BFG, VwGH, VfGH) der Auffassung des BMF in Rz 6622 EStR 2000 folgen wi...