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SWK-Spezial Baurecht und Baurechtswohnungseigentum im Abgabenrecht

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3997-0

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Dokumentvorschau
SWK-Spezial Baurecht und Baurechtswohnungseigentum im Abgabenrecht (1. Auflage)

X. Verlängerungen der Laufzeit von Baurechten

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Fallbeispiel 41:
Ein Baurecht wird zunächst auf 50 Jahre eingeräumt. Zwei Jahre vor Ablauf dieser Laufzeit wird das Baurecht gegen ein Entgelt in Höhe von 1 Mio € Einmalzahlung + 100.000 € Bauzinsen auf die gesamte Laufzeit jährlich wertgesichert verlängert.
Verlängerungen der Laufzeit von Baurechten sind abgabenrechtlich wie Baurechtseinräumungen zu qualifizieren. Die Verlängerung löst somit wie eine Baurechtseinräumung
  • Ertragsteuern (ImmoESt, ESt, KöSt)
  • Umsatzsteuer
  • Grunderwerbsteuer und
  • Eintragungsgebühr
aus.
Ist das Baurecht an unbebautem Grund und Boden im Altvermögen mit 86 % fiktiven Anschaffungskosten nach § 30 Abs 4 EStG zunächst auf 50 Jahre eingeräumt und dann auf 100 Jahre verlängert worden, so ergibt sich folgende Lösung:
ImmoESt:Die Einmalzahlung von 1 Mio € ist mit 4,2 % = 42.000 € ImmoESt nach § 30c EStG zu belasten. Die Bauzinsen der Verlängerungsphase fallen „voraussichtlich später als ein Jahr nach dem Veräußerungsgeschäft“ in Form der Verlängerung auf 100 Jahre an und sind somit nach §§ 30b und 30c EStG nach Maßgabe ihres Zufließens mit 4,2 % ImmoESt-SVZ zu belasten.
Nach Auffassung des BMF liegt dagegen eine Vermietung nach § 28 EStG vor.
Umsatzsteuer:Die Verlängerun...

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