SWK-Spezial Baurecht und Baurechtswohnungseigentum im Abgabenrecht
1. Aufl. 2019
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IV. Baurechte in der Umsatzsteuer
1. Baurechte sind Grundstücke
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Baurechte sind Grundstücke iSd § 6 Abs 1 Z 9 lit a, § 6 Abs 1 Z 16, § 6 Abs 2 und § 12 Abs 10 UStG.
2. Baurechte an unbebautem Grund und Boden
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Fallbeispiel 17: Ein Baurecht an unbebautem Grund und Boden wird auf 70 Jahre eingeräumt. Das Entgelt beträgt | ||
1.000.000 € | Barzahlung | |
+ | 100.000 € | Bauzinsen jährlich (wertgesichert) |
Die Baurechtseinräumung fällt unter die Befreiung nach § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG (Grundstückslieferung). Das Entgelt (Barzahlung + Bauzinsen) ist somit umsatzsteuerfrei. |
S. 273. Bebauung und Vermietung durch Bauberechtigte
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Der Bauberechtigte aus Fallbeispiel 17 errichtet ein Mietwohngebäude um 50 Mio € Herstellungskosten + 20 % USt (= 10 Mio € USt aus den Baukosten) und vermietet es zur Gänze umsatzsteuerpflichtig.
Der Bauberechtigte beansprucht als Bauherr und Unternehmer nach § 2 UStG 10 Mio € Vorsteuerabzug aus den Baukosten. Bei einer Wohnraumvermietung ermäßigt sich die USt auf 10 % nach § 10 Abs 2 UStG (zwingende Umsatzsteuerpflicht; ermäßigter Steuersatz).
Eine Vermietung von Geschäftsräumen ist nach § 6 Abs 1 Z 16 UStG (unecht) befreit; der Bauberechtigte kann jedoch nach § 6 Abs 2 UStG grundsätzlich zur Umsatzsteuerpflicht optieren (dann 20 % USt auf das Mietentgelt für Geschäftsrä...