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Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2014
In Umsetzung des Regierungsprogramms sieht die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014 (RV 24 BlgNR 25. GP) umfangreiche Änderungen in einer Reihe von Bundesgesetzen vor. Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind die im EStG vorgesehenen Änderungen betreffend die steuerrechtliche Behandlung bestimmter arbeitsrechtlicher Entgelte, die an das Bestehen oder an die Beendigung von Arbeitsverhältnissen anknüpfen, von Interesse.
1. Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Gehaltszahlungen mit 500.000 Euro
Nach § 20 Abs. 1 Z 7 EStG sollen bei der steuerlichen Gewinnermittlung Entgelte für Arbeits- und Werkleistungen, die 500.000 Euro pro Person und Wirtschaftsjahr übersteigen, vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen werden. Vom Anwendungsbereich der Bestimmung sollen Arbeitnehmer und vergleichbar organisatorisch eingegliederte Personen (z. B. überlassene Personen) erfasst sein, unabhängig davon, ob sie aktiv tätig sind oder in der Vergangenheit Arbeits- oder Werkleistungen erbracht haben.
Entgelt i. S. d. Bestimmung sind alle Geld- oder Sachleistungen, die an einen (ehemaligen) Arbeitnehmer oder eine einem Arbeitnehmer vergleichbar organisatorisch eingegliederte Person geleistet werden. Umfass...