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Inflationsbedingte Bereinigung der Größenkriterien für KMU
Die Europäische Kommission legte im September 2023 den Entwurf einer delegierten Richtlinie zur Rechnungslegungsrichtlinie vor. Mit diesem Entwurf sollen die in der Rechnungslegungsrichtlinie festgelegten Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenkategorie eines Unternehmens geändert werden. Dadurch soll auf die Inflation reagiert werden. Die Schwellenwerte für die Größe seien seit 2013 nicht geändert worden. Vom bis zum sei die kumulierte Inflation im Euro-Währungsgebiet bei 24,3 % und in der gesamten EU bei 27,2 % gelegen. Aufgrund dieser Inflation mache die Europäische Kommission den Vorschlag, eine Anhebung der Schwellenwerte um 25 % vorzunehmen; einzelne Werte sollen aufgerundet werden.
Die Schwellenwerte sollen wie folgt angepasst werden: Kleinstunternehmen (derzeit: Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatzerlöse ≤ 700.000 €; geplant: Bilanzsumme ≤ 450.000 €, Umsatzerlöse ≤ 900.000 €), kleine Unternehmen – unterer Bereich (derzeit: Bilanzsumme ≤ 4 Mio €, Umsatzerlöse ≤ 8 Mio €; geplant: Bilanzsumme ≤ 5 Mio €, Umsatzerlöse ≤ 10 Mio €), kleine Unternehmen – oberer Bereich (derzeit: Bilanzsumme ≤ 6 Mio €, Umsatzerlöse ≤ 12 Mio €; geplant: Bilanzsumme ≤ 7 Mio €, Umsatz...