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Prospektverordnung: ESMA-Erklärung zu ESG-Angaben
Am hat die ESMA eine Erklärung veröffentlicht, in der klargestellt wird, welche ESG-Angaben Emittenten in ihrem Produktprospekt nach der Prospektverordnung anführen müssen. Bisher gab es keine verbindlichen ESG-Informationen für Prospekte, sondern lediglich allgemeine Anforderungen.
In der ESMA-Erklärung zu ESG-Angaben wird nun umfassend erläutert, welche Informationen Emittenten zu allen ESG-Bereichen, daher Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, in ihre Prospekte aufzunehmen haben. Die ESMA-Erklärung zu ESG-Angaben bestimmt ua im Detail,
dass allgemeine Angaben betreffend das ESG-Spektrum in den Prospekt vom Emittenten aufzunehmen sind (hierzu zählen ua genaue Definitionen von Nachhaltigkeitsbegriffen);
dass nachhaltigkeitsbezogene Angaben des nichtfinanziellen Berichts (zukünftig des Nachhaltigkeitsberichts) in den Prospekt zu übernehmen sind.
Durch diese Erklärung möchte die ESMA gewährleisten, dass die Prospektverordnung betreffend ESG-Angaben einheitlich angewendet wird. Einheitliche Vorgaben sollen außerdem die Marktteilnehmer bei der Erstellung der Prospekte unterstützen. Diese verbindlichen Angaben sind für Prospekte für Nichtdividendenwerte (zB green bonds) und f...