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EU-Umgründungsgesetz
Am wurde die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über grenzüberschreitende Umgründungen von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union (EU-Umgründungsgesetz – EU-UmgrG) in den Nationalrat eingebracht. Durch das EU-UmgrG soll die Mobilitätsrichtlinie umgesetzt werden.
Im EU-UmgrG sollen alle Bestimmungen über die grenzüberschreitende Umwandlung, Verschmelzung und Spaltung – im Unterschied zu den rein inländischen Umgründungen – in einem einheitlichen Gesetz normiert werden. Wie bei nationalen Umgründungen sind diese Umgründungsarten auch nur auf Kapitalgesellschaften anwendbar. Bisher war ausschließlich die grenzüberschreitende Verschmelzung gesetzlich normiert. Das hierfür 2007 in Kraft getretene EU-VerschG tritt gem § 70 Abs 2 EU-UmgrG außer Kraft. Das EU-VerschG wurde zur Umsetzung der Verschmelzungsrichtlinie erlassen. Durch das EU-UmgrG wird zum ersten Mal auch die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Umwandlung und Spaltung gesetzlich verankert. Bei der grenzüberschreitenden Umwandlung wechselt nach § 8 EU-UmgrG eine Kapitalgesellschaft, die dem Recht eines Mitgliedstaates (Wegzugsmitgliedstaat) unterliegt, unter Beibehaltung ihrer Rechtspersönlichkeit in eine Kapitalgese...