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Kartellrechtliche Konzernhaftung nach dem Sumal-Urteil des EuGH
Mit dem Sumal-Urteil trifft der EuGH wegweisende Aussagen zur kartellrechtlichen Konzernhaftung, die auch gesellschaftsrechtlich von Bedeutung sind. Er hatte die Frage zu beantworten, ob eine Tochtergesellschaft (im Folgenden: Tochter) für den Kartellverstoß der Muttergesellschaft (im Folgenden: Mutter) von kartellgeschädigten Dritten schadenersatzrechtlich in Anspruch genommen werden kann. Dies wurde bejaht, wird aber aller Voraussicht nach nicht ohne Kritik bleiben. Der vorliegende Beitrag behandelt nur die sich aus dem Urteil ergebenden Folgerungen.
I. Einleitung
1. „Kinder haften für ihre Eltern!“
Das Sumal-Urteil betrifft ein Preiskartell zwischen führenden LKW-Herstellern im Zeitraum von 1997 bis 2011. Gegenstand des Ausgangsverfahrens war eine von der Gesellschaft Sumal, S.L. erhobene Schadenersatzklage gegen eine spanische Tochter des Daimler-Konzerns, weil Sumal für zwei über die Tochter erworbene LKWs insgesamt 22.204,35 € zu viel bezahlt habe. Die Tochter wandte ihre fehlende Passivlegitimation ein, weil für den Kartellverstoß ausschließlich die deutsche Mutter verantwortlich gewesen sei. Das vorlegende spanische Gericht wollte vom EuGH wissen, ob und bejahendenfalls unter ...