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Empfehlung an Finanzdienstleister, auf Ausschüttungen zu verzichten, aufgehoben
Wie in dieser Rubrik berichtet, haben angesichts der durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Herausforderungen nationale und internationale Institutionen die Empfehlung abgegeben, auf Dividendenausschüttungen und Aktienrückkaufprogramme zur Vergütung von Aktionären zu verzichten. Wegen der anhaltenden negativen Folgen der Pandemie wurden diese Empfehlungen Ende 2020 bzw Anfang 2021 von einem Großteil der Institutionen verlängert.
Die jüngsten Entwicklungen würden jedoch eine „Wiederbelebung der Konjunktur“ bestätigen. Weshalb die Bankenaufsichtsbehörden der EU, die im einheitlichen Aufsichtsmechanismus (single supervisory mechanism – SSM) unter der Leitung der EZB zusammenarbeiten, nunmehr beschlossen haben, diese Restriktionen mit Wirkung zum aufzuheben. Gleichzeitig wird aber darauf verwiesen, dass weiterhin Risiken und wirtschaftliche Herausforderungen bestehen, vor allem beim Auslaufen der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Bei Dividendenzahlungen und Aktienrückkaufprogrammen sei daher weiterhin Vorsicht geboten und die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells sorgfältig zu prüfen.