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ECOFIN: Billigung des CRD-IV-Maßnahmenpakets
Der Rat der europäischen Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN) hat am das Ergebnis des jüngsten politischen Trilogs mit dem Europäischen Parlament über das sog CRD-IV-Maßnahmenpaket zu strengeren Eigenkapitalanforderungen für Banken weitgehend gebilligt. Dieses Paket besteht aus einer Richtlinie (Capital Requirements Directive – CRD) und einer Verordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) und dient (ua) zur Umsetzung des Basel-III-Regimes in europäisches Recht.
Insb folgende Eckpunkte sind von der Einigung umfasst:
Voraussetzungen für die Festsetzung nationaler Kapitalpuffer für systemische Risiken und Kapitalpuffer für systemisch bedeutende Institute;
Recht der Mitgliedstaaten, strengere Vorschriften auf nationaler Ebene erlassen zu dürfen, um makroprudentielle Risiken für die Finanzmarktstabilität zu adressieren;
Berichts- und Offenlegungspflichten, jeweils aufgeschlüsselt nach Staaten;
Beschränkungen zulässiger Boni;
Schaffung von Selbsteintrittsrechten der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA).
Bis Ende März 2013 sollen die letzten technischen Details geklärt werden. Das schrittweise Inkrafttreten des CRD-IV-Maßnahmenpakets ab dem wird angestrebt.