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GesRZ 2, April 2013, Seite 67

Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz

Julia Fragner und Matthias Schimka

Am wurde der Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz erlassen sowie das Bankwesengesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden, in Begutachtung versandt. Der Entwurf zielt auf die präventive Krisenplanung der Banken und der Aufsicht, die Ermöglichung frühzeitiger Eingriffe durch die Aufsicht sowie keinen Einsatz öffentlicher Mittel für die Stabilisierung von Banken ab.

Um dies zu erreichen, sollen Banken ua verpflichtend Sanierungspläne erstellen müssen. In diesen soll dargelegt werden, welche Sanierungsmaßnahmen im Krisenfall ergriffen werden, um die finanzielle Stabilität wiederherzustellen. Weiters sind Abwicklungspläne vorgesehen, die für den Fall, dass eine Sanierung nicht möglich ist, die organisatorischen Voraussetzungen für eine geordnete Abwicklung schaffen, den Prozess planbar und die Folgen kalkulierbar machen. Weiters sieht der Entwurf vor, dass die Aufsicht die Möglichkeit bekommt, frühzeitig Maßnahmen zu setzen, um eine Krisensituation bei einer Bank abzuwenden.

Die Begutachtungsfrist endete am . Der Entwurf ist online abrufbar unter: https://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/RechtlicheGrundlage_753/Ban...

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