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GesRZ 5, November 2017, Seite 276

Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017

Ende Juni 2017 hat der Nationalrat das mittels eines Initiativantrags (2231/A 25. GP) eingebrachte Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Stiftungseingangssteuergesetz, das Aktiengesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert sowie aktienrechtliche Sonderregelungen über die planmäßige Abgabe von Aktien einer Arbeitgebergesellschaft erlassen werden (Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017 – MitarbeiterBetStG 2017), beschlossen. Dieses wurde in BGBl I 2017/105 kundgemacht. Kernelement ist die Einführung einer neuen betrieblichen Privatstiftung (§ 4d EStG). Damit wird die Weitergabe von Aktien der betroffenen Unternehmen – anstatt wie bisher der bloßen Weitergabe von Beteiligungserträgen bei der Belegschaftsbeteiligungsstiftung – ermöglicht.

Durch die Einrichtung einer betrieblichen Privatstiftung soll insb die Bildung oder Stärkung eines Kernaktionärs zur Vermeidung von sog feindlichen Übernahmen gewährleistet werden. Mittelbar, so die Begründung zum Initiativantrag, sichert das Arbeitsplätze und den Standort. Durch die treuhändige Verwaltung der Aktien durch die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung kommt es zu einer einheitlichen Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung einer betroffenen Gesellschaft. Die Dividenden w...

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