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GesRZ 3, Juni 2012, Seite 196

Vorabentscheidungsersuchen zur Haftung einer AG als Emittentin gegenüber einem Aktienwerber wegen Verletzung kapitalmarktrechtlicher Informationsverpflichtungen

Georg Eckert

§§ 5, 6, 11 KMG

§§ 52, 65 ff AktG

Dem EuGH werden folgende Fragen des Gemeinschaftsrechts gem Art 267 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist eine nationale Regel, die eine Haftung einer AG als Emittenten gegenüber einem Erwerber von Aktien wegen Verletzung kapitalmarktrechtlicher Informationspflichten gem Art 6 und 25 der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom idF der Richtlinie 2008/11/EG vom , gem Art 7, 17 und 28 der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom und gem Art 14 der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom vorsieht, mit dem Art 12, 15, 16, 19 und 42 der Richtlinie 77/91/EWG des Rates vom idgF vereinbar?

S. 197 2. Sind die Bestimmungen der Art 12, 15, 16, insb 18 und 19 sowie 42 der Richtlinie 77/91/EWG des Rates vom idgF dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die beinhaltet, dass eine AG im Zuge dieser in Pkt 1. genannten Haftung dem Erwerber den Erwerbspreis vergüten und die erworbenen Aknen zurücknehmen muss?

3. Sind die Bestimmungen der Art 12, 15, 16, 18, 19 sowie 42 der Richtlinie 77/91/EWG des Rates vom

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