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GesRZ 3, Juni 2012, Seite 149

Kapitalmarktinformationshaftung – Runde wie viel?

Susanne Kalss

Kürzlich entschied der OGH ein zweites Mal über das Verhältnis von Prospekthaftung und Einlagenrückgewähr (6 Ob 28/12d, ). Der 6. Senat des Höchstgerichts entschied ebenso wie bereits der 7. Senat zugunsten des Vorrangs der Prospekthaftung gegenüber der aktienrechtlichen Sperrwirkung gem § 52 AktG. Der OGH hat in seinem Urteil (Pkt 7.1.) eine Befassung des EuGH zur Klärung der Vereinbarkeit von Schadenersatzansprüchen von Aktionären gegen die Gesellschaft iZm Kursmanipulation und Verstößen gegen die Ad-hoc-Publizitätspflicht mit Art 15 der Kapitalrichtlinie ausdrücklich abgelehnt. In der Zwischenzeit nutzte aber das HG Wien (51 Cg 243/11h) einen anderen Fall dazu, das Verhältnis der europarechtlichen Richtlinie zum Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht dem EuGH in Luxemburg vorzulegen und damit einer Klärung auf europäischer Ebene zuzuführen (siehe GesRZ 2012, 197 [Eckert]).

Im Folgenden soll nun weder das aktuelle OGH-Urteil einer kritischen Würdigung unterworfen noch der Vorlagebeschluss besprochen werden, vielmehr sollen die Prozess- und Urteilswelle und die damit einhergehende Diskussion zum Anlass genommen werden, (erste) Gedanken zu Grundfragen der Kapitalmarktinformation...

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