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Kaduzierung: Wirksame Einzahlung der offenen Stammeinlagen
Wird die Einforderung der gesamten ausstehenden Stammeinlage beschlossen, liegt keine wirksame Einzahlung vor, wenn diese auf ein überzogenes Konto der Gesellschaft erfolgt, sodass der Betrag nicht behoben werden kann und daher nicht zur freien Verfügung steht.
OLG Wien , 28 R 285/10b