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GesRZ 2, Februar 2012, Seite 91

Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012

Julia Fragner und Matthias Schimka

Im Dezember 2011 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorgelegt. Mit dem Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Finanz-Verfassungsgesetz 1948, das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz, mit dem das Invalideneinstellungsgesetz 1969 geändert wird, das Bundessozialamtsgesetz, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Bundesgesetzblattgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert und einige Bundesverfassungsgesetze und in einfachen Bundesgesetzen enthaltene Verfassungsbestimmungen aufgehoben werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012) wird auf einen Ausbau des Rechtsschutzsystems für die Bürger sowie eine Beschleunigung von Verfahren und eine Entlastung des VwGH abgezielt.

Vorgesehen ist die Einrichtung je eines Verwaltungsgerichts erster Instanz in den Ländern sowie von zwei Verwaltungsgerichten erster Instanz beim Bund (ein Bundesverwaltungsgericht sowie ein Bundesfinanzgericht). Dadurch würden die UVS der Länder, der UFS, das Bundesvergabeamt sowie zahlreiche sonstige weisungsfreie Sonderbehörden des Bundes und der Länder aufgelöst und der administrative Instanzenzug im Wesentlichen abgeschafft werden. Somit kö...

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